
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen von A2 Digital Works — Websites, Marken, Apps, Automatisierungen und A2 Buddys.
Stand: 14. September 2026
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1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen A2 Digital Works (nachfolgend „A2“) und Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. UGB (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn A2 ihnen schriftlich zugestimmt hat. Leistungen an Verbraucher werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die auf der Website genannten Preise und die Schätzung des Projekt-Konfigurators sind Orientierungswerte und kein Angebot. Verbindlich ist ausschließlich das schriftliche Angebot von A2, das den Leistungsumfang, den Preis und den Zeitrahmen nennt.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder A2 mit der Ausführung beginnt. Angebote sind 30 Tage ab Datum gültig, sofern nichts anderes genannt ist.
3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind — etwa Texterstellung, Fotografie, Lizenzen für Schriften oder Bildmaterial, Hosting, Wartung — sind nicht enthalten und werden gesondert angeboten.
Der Kunde stellt die für die Umsetzung nötigen Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis. Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, verschieben den Zeitplan entsprechend; Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und geltendem Recht entsprechen. Er stellt A2 von Ansprüchen Dritter aus solchen Inhalten frei.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Solange A2 als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG auftritt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Rechnung enthält den entsprechenden Hinweis.
Bei Projekten sind 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig, der Rest bei Abnahme. Bei Projekten mit mehreren Meilensteinen kann A2 nach jedem Meilenstein abrechnen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; A2 kann die weitere Leistung bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. A2 Buddys (laufende Leistung)
Ein Buddy wird gegen eine einmalige Einrichtungsgebühr für den Betrieb des Kunden eingerichtet und danach als laufende Leistung gegen ein monatliches Entgelt betrieben. Die Stufen (Einstieg, Starter, Business, Pro) unterscheiden sich in Kanälen, Wissensquellen und dem inkludierten Volumen an Konversationen; die jeweils gültigen Preise stehen auf der Buddy-Seite und im Angebot.
Über das inkludierte Volumen hinausgehende Konversationen werden zum in der Stufe genannten Preis je Konversation abgerechnet (derzeit 0,12 € Starter, 0,09 € Business, 0,07 € Pro). Eine Konversation ist ein zusammenhängender Austausch mit einer Person innerhalb von 24 Stunden.
Gebühren Dritter — insbesondere die Nachrichtengebühren von Meta für WhatsApp — werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet und sind nicht Teil des Monatsentgelts.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Aktivierung. Danach verlängert sich die Leistung monatlich und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt A2 einen Nachlass von 12 %.
Ein Buddy arbeitet mit künstlicher Intelligenz auf Basis der vom Kunden freigegebenen Inhalte. Er kann Fragen falsch verstehen oder unvollständig beantworten. A2 schuldet die sorgfältige Einrichtung und den Betrieb, nicht die Richtigkeit jeder einzelnen Antwort. Für rechtlich, medizinisch oder finanziell verbindliche Auskünfte ist der Buddy nicht bestimmt; der Kunde sorgt für eine entsprechende Kennzeichnung gegenüber seinen Kundinnen und Kunden.
A2 bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Wartungsfenster werden, wo möglich, angekündigt. Ausfälle von Drittanbietern (Messenger, Kalender, CRM, KI-Modelle) liegen außerhalb des Einflusses von A2.
5a. Ori auf Ihrer Website (Online-Bestellung, 7-Tage-Test, Auftragsverarbeitung)
Auf der Seite Ori-Live kann ein Unternehmer Ori — einen A2 Buddy für die eigene Website — online bestellen. Die Bestellung ist nur Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG möglich; mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er für seinen Betrieb handelt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung auf der Seite und per E-Mail zustande.
Die ersten 7 Tage ab Bestellung sind ein kostenloser Test. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ende des 7. Tages, geht der Test ohne weitere Erklärung in das bei der Bestellung gewählte Paket über (derzeit Einstieg: 269 € Einrichtung, 30 € im Monat; Starter: 690 € Einrichtung, 99 € im Monat; jeweils netto). Die Einrichtungsgebühr wird nach dem Test fällig, die Monatsgebühr ab dem 1. des Folgemonats; der Rest des ersten Monats ist inklusive. Gekündigt wird im Test mit einem Klick auf der Ori-Seite des Kunden oder per E-Mail an hello@a2digitalworks.com; es entstehen dann keine Kosten.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab der ersten Monatsgebühr; danach gilt Abschnitt 5 (monatlich kündbar mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende). Das Paket enthält die genannte Zahl an Gesprächen im Monat. Weitere Gespräche werden gezählt, nicht abgeschaltet, und mit der nächsten Rechnung zum Preis je weiterem Gespräch verrechnet (derzeit Einstieg 0,15 €, Starter 0,12 €, netto). Nur zum Schutz vor Missbrauch, etwa durch automatisierte Anfragen, pausiert Ori beim Dreifachen des Paketvolumens bis zum Monatsende und zeigt dann den Kontaktweg des Kunden; auf Wunsch heben wir diese Grenze an. Ein Gespräch ist ein zusammenhängender Austausch mit einer Person.
Ori wird über eine Zeile Code eingebunden, die A2 bereitstellt; der Kunde fügt sie selbst ein oder lässt sie von A2 einfügen. Ori beantwortet Fragen auf Grundlage der öffentlichen Startseite des Kunden und der Angaben, die der Kunde A2 gibt; A2 liest die Startseite regelmäßig neu ein. Der Kunde stellt sicher, dass er diese Inhalte nutzen darf, und ergänzt seine Datenschutzerklärung um den Hinweis, den A2 auf der Ori-Seite bereitstellt. Für die Antworten gilt Abschnitt 5 (sorgfältiger Betrieb, keine Gewähr für jede einzelne Antwort).
Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Soweit Besucherinnen und Besucher der Website des Kunden Ori Fragen stellen, verarbeitet A2 deren Angaben im Auftrag und nach Weisung des Kunden, ausschließlich um die Antworten zu erzeugen. Betroffen sind Besucher der Website des Kunden; verarbeitet werden der Text der Fragen und die technisch nötigen Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt). A2 speichert keine Gesprächsinhalte; gezählt wird nur die Zahl der Gespräche und Nachrichten (mit einer verschlüsselten Gesprächskennung, die nach 13 Monaten gelöscht wird). A2 verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit, trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (verschlüsselte Übertragung, Server in der EU, Zugriff nur für befugte Personen, keine Speicherung der Inhalte), unterstützt den Kunden bei Anfragen Betroffener und bei Datenschutzverletzungen und meldet ihm solche unverzüglich, gibt ihm die zum Nachweis nötigen Informationen und ermöglicht Überprüfungen nach Absprache.
Der Kunde genehmigt folgende Unterauftragsverarbeiter: Hetzner Online GmbH (Deutschland, Server) und Anthropic, PBC (USA, Erzeugung der Antworten; EU-Standardvertragsklauseln, keine Nutzung zum Training). Über einen beabsichtigten Wechsel informiert A2 den Kunden vorab; der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Mit Vertragsende hört die Verarbeitung auf; die Website-Daten zu Ori (gelesener Text der Startseite, Einstellungen) löscht A2 spätestens drei Monate nach Vertragsende, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
6. Abnahme und Änderungen
Fertiggestellte Leistungen werden dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Meldet der Kunde innerhalb von 10 Werktagen keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen; die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme.
Pro Meilenstein sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche sowie Änderungen am vereinbarten Umfang werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz oder nach gesondertem Angebot umgesetzt.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (Design, Texte, Code, Markenzeichen) für den vereinbarten Zweck zu nutzen und zu bearbeiten. Für Markenzeichen und Logos wird auf Wunsch ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt.
Ausgenommen sind von A2 eingesetzte Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und die Buddy-Plattform selbst; an diesen erhält der Kunde nur das zur Nutzung nötige Recht für die Vertragsdauer. Lizenzen Dritter (Schriften, Bilder, Software) gelten zu deren Bedingungen.
A2 darf abgeschlossene Projekte mit Name und Bild als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Ein dezenter Hinweis „Gebaut von A2 Digital Works“ im Footer einer Website darf entfernt werden.
8. Gewährleistung und Haftung
A2 leistet Gewähr, dass die Arbeitsergebnisse zum Zeitpunkt der Abnahme dem vereinbarten Umfang entsprechen. Mängel sind schriftlich anzuzeigen; A2 hat das Recht zur Verbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Für Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie für Folgen veränderter Drittsysteme (Browser, Plattformen, Schnittstellen) wird keine Gewähr geleistet.
A2 haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Auftrags bzw. mit dem Entgelt der letzten zwölf Monate der betroffenen laufenden Leistung begrenzt.
Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen der in seinem Verantwortungsbereich liegenden Systeme selbst verantwortlich.
9. Datenschutz
Beide Seiten halten die DSGVO und das DSG ein. Soweit A2 im Rahmen einer laufenden Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — etwa Gespräche eines Buddys mit Kundinnen und Kunden — schließen die Parteien vor Aktivierung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Die von A2 eingesetzten Subauftragsverarbeiter werden darin genannt.
Die Datenschutzerklärung dieser Website gilt für den Besuch der Website; sie ersetzt nicht den Auftragsverarbeitungsvertrag.
10. Laufzeit und Kündigung von Projekten
Projekte enden mit Abnahme. Kündigt der Kunde ein laufendes Projekt vorzeitig, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten zu vergüten; bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für die Kündigung laufender Buddy-Leistungen gilt Punkt 5.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.